Ihr Weg zur Logopädie


Die logopädische Behandlung ist ein Teil der gesetzlich geregelten medizinischen Grundversorgung und bedarf einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese kann von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferorthopäden ausgestellt werden und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich an uns zu wenden.


Die Kosten für die von uns geleisteten Therapieeinheiten werden von allen privaten und allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.


Die gesetzlich festgelegte Zuzahlungsregelung für Erwachsene gilt auch für die Logopädie.


Auf Verordnung des Arztes führen wir auch gerne Hausbesuche durch.